Abteilung Finanzen und Vermögen

In der Abteilung Finanzen und Vermögen werden neben allen Aufgaben des Finanzwesens der Bistumsverwaltung und der ihr angeschlossenen Einrichtungen auch die einrichtungsbezogene betriebswirtschaftliche Aufsicht des Bistums verantwortet.

 

Sachgebiete

  • Steuerwesen

    Das Steuerwesen (SG 511) ist zuständig für alle Fragen des allgemeinen Steuerrechts. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören insbesondere das Umsatzsteuerrecht (Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung § 2b UStG) und die Kirchensteuerverwaltung (Anträge auf Erlass der Kirchensteuer, Einsprüche gegen die festgesetzte Kirchensteuer).

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  • Bistumskasse

    Die Bistumskasse (SG 512) erledigt alle Kassengeschäfte für das Bistum und für die angeschlossenen Einrichtungen (Anstalten, Stiftungen, Bischöfliche Schulen - zur Zeit 117 Stück).

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  • Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung

    Das Sachgebiet Bistumshaushalt plant jährlich den Bistumshaushalt für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums und ist verantwortlich für die Sicherstellung der Haushaltsausführung und Erstellung der Jahresrechnung.

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  • Finanz- und Investitionsaufsicht der wirtschaftlich selbstständigen Einrichtungen

    Das Sachgebiet Finanz- und Investitionsaufsicht der wirtschaftlich selbständigen Einrichtungen ist zuständig für das Beteiligungscontrolling der wirtschaftlich selbständigen Einrichtungen und fungiert als Trägerbegleitung bei Umstrukturierungen.

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